Mediation
Nach wissenschaftlicher Erkenntnis kann ein Konflikt nur dann gelöst werden, wenn man die Kontrahenten zusammenbringt und ihnen den Raum eröffnet, über die konflikthaften sachlichen Aspekte hinaus auch über die persönlichen Anliegen zu sprechen und in den Prozess einzubringen. Dadurch wird auf der Beziehungsebene ein Verstehen des Konfliktes möglich, das in gerichtlichen Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. Das Streiten vor Gericht zerstört oft unwiederbringlich den Zugang, die Brücke, zum anderen und verhindert dadurch die Konfliktlösung. Die Mediation bietet dem gegenüber den Erhalt der Brücke zum anderen und damit die Chance, für jede Konfliktpartei neue Lebensmöglichkeiten und eine sinnvolle Lösung und Vereinbarung zu finden.
Es gibt keine Gerechtigkeit an und für sich, sondern sie ist ein im gegenseitigen Verkehr an den beliebigsten Orten und Zeiten geschlossener Vertrag, einander gegenseitig weder zu schädigen noch sich schädigen zu lassen.
– Epikur von Samos (341 - 271 v. Chr.),
– griechischer Philosoph
Ich biete an:
- Familienmediation
- Erbrechtsmediation
- Mediation in Einrichtungen des Gesundheitswesens und sozialen Einrichtungen
Recht und Prozess
Prozesse und rechtliche Auseinandersetzungen sind langwierig und teuer, insbesondere wenn sie vor Gericht ausgetragen werden. Sie enden in vielen Fällen - häufig nach einer Prozessdauer von mehreren Jahren - mit dem Abschluss eines den widerstreitenden Parteien vom Gericht nahe gelegten Vergleichs oder durch eine vom Gericht festgelegte Entscheidung. Dies gilt für alle Rechtsstreitigkeiten und Konflikte, auch für Familienrechts- und Erbrechtskonflikte, und Streitigkeiten in und mit Einrichtungen des Gesundheitswesens etc., die zeitweise auch erst nach Einholung kostenintensiver Sachverständigengutachten entschieden oder durch Vergleich beendet werden können.
Verständigung(s)-Prozess
Die Mediation bietet zu einem langwierigen und teuren Gerichtsverfahren eine Alternative. Der Mediation / Rechtsvermittlung liegt der Gedanke zu Grunde, die Parteien eines Rechtsstreits oder Konflikts die Vereinbarung selbst finden und erarbeiten zu lassen, um hierdurch den aktuellen Konflikt, aber auch zukünftige (gerichtliche) Auseinandersetzungen, zu vermeiden. Die Parteien haben gleichberechtigten Einfluss auf das Verfahren und auf die Entscheidung. Die Lösung eines Konfliktes wird nicht vorgegeben, sondern mit den Parteien entwickelt und abgestimmt. Dieses Verfahren führt deshalb oft über die gefundene Lösung zu einer weiteren, zukünftigen Verständigung der Parteien.
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Familienmediaton
Die Beziehung ist gefährdet oder zerbrochen, der Lebensentwurf zerstört, die Familie trennt sich. Dies führt meist zu einem Chaos der Gefühle und zur Unmöglichkeit, die anstehenden Aufgaben gemeinsam zu lösen. Das verstärkt die Belastung in dieser Situation und die dadurch entstehenden Konflikte erscheinen nicht lösbar.
Die Konflikte betreffen:
- die Umgangsregelung und Wohnortfrage der Kinder,
- den Unterhalt,
- die finanziellen Regelungen (Haus, Auto, Schulden),
- die Fragen der Aus- und Weiterbildung der Kinder und Eltern,
- das Verhältnis zu den Großeltern,
- und, und, und …
Mediation
als Verständigungsprozess ermöglicht einen Weg zu einer fairen Trennung, den Weg für gerechte Lösungen und einen Weg, bei dem alle Seiten mit ihren Bedürfnissen berücksichtigt werden.
Die Mediation ist fair,
weil für alle Beteiligten die Ursachen der Konflikte bearbeitet werden können, die hinter oft nicht mehr verstehbaren und verletzenden Verhaltensweisen stehen.
Die Mediation ist gerecht,
weil alle Parteien gleichermaßen berücksichtigt werden, insbesondere mit ihren Bedürfnissen und Interessen.
Erbrechtsmediation
Das Leben ist in Fragmente zerfallen, nichts ist mehr wie es vorher war. Das Leben ist plötzlich leer geworden, weil ein oder der wichtigste Mensch fehlt. In dieser hoch emotionalen Zeit sind aber auch rechtliche Fragen zu klären, die wieder Konflikte hervorrufen können.
Die Konflikte betreffen:
- den Erhalt der familiären Beziehungen,
- die Fortführungen eines (Familien-) Unternehmens,
- Auseinandersetzungen zwischen den möglichen und tatsächlichen Erben,
- Konflikte von und mit Beschenkten, Vermächtnisnehmern, eingesetzten Stiftungen,
- und, und, und …
Die Mediation im Erbrecht hat sich in den letzten Jahren als ein zunehmend wichtiges Verfahren herauskristallisiert, mit dem sich die Möglichkeit bietet, Rechtsstreitigkeiten und Konflikte für und nach dieser Zeit des menschlichen Verlustes zu regeln.
Mediation
bedeutet nicht nur Lösung von Rechtsstreitigkeiten und Konflikten, die durch den Tod eines Menschen entstehen, sondern bietet bereits die Chance, vor dem Tod Regelungen zu vereinbaren, um nachfolgenden Streitigkeiten und Konflikten vorzubeugen und sie zu vermeiden.
Mediation in Einrichtungen des Gesundheitswesens und sozialen Einrichtungen
Konflikte können ein Unternehmen auf verschiedenen Strukturen betreffen. Konflikte mit einem oder mehreren Mitarbeitern, mit den Personalvertretungen, innerhalb oder zwischen Abteilungen, innerhalb von Projektgruppen, bei Outsourcing oder Fusionen, mit Kunden / Klienten / Patienten, zwischen Mutter- und Tochter- unternehmen, mit anderen Unternehmen.
Die Auswirkungen …
… von Konflikten können die Gesundheit und die kreativen Möglichkeiten der Mitarbeiter nachhaltig negativ beeinflussen und gefährden. Lange Rechtsstreitigkeiten und Konflikte schädigen das Arbeits(um)feld des Unternehmens.
Bei einem Konflikt in Einrichtungen des Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen ist, im Gegensatz zu anderen Konfliktfeldern, zu berücksichtigen:
- die besondere Komplexität (die Konflikte betreffen meist mehrere Parteien),
- die besondere Justiziabilität (für die Konflikte gibt es meist keine eindeutige Rechtslage und keine Kontinuität der Rechtsprechung),
- die besondere Materie (die Konflikte berühren meist mehrere Fachgebiete),
- die besondere Bedeutung (die Konflikte bedürfen einer besonderen Sensibilisierung und ,unter Umständen, einer besonderen Geheimhaltung),
Mediation
als Verfahren bietet für Konflikte in diesem Bereich die Möglichkeit, mit meist geringen Verfahrenskosten eine sachgerechte und individuell angepasste Lösung in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Verfahren und unter Berücksichtigung der angegebenen Besonderheiten zu finden.
Die hier angebotene Mediation orientiert sich dabei an dem Harvard-Konzept.
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über mich
Spezialisierung
- Erbrecht
- Familienrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beruflicher Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Würzburg
- Referendarzeit in Würzburg
- Studium der Philosophie und Psychologie in Hamburg und Würzburg
- Promotion in Rechtsphilosophie/Ethik
- Ausbildung zum Mediator (FH Erfurt und der Fernuniversität Hagen) und Tätigkeit als Rechtsanwalt und Mediator in Würzburg
- Dozent an der FH Würzburg und verschiedenen Bildungsträgern im Bereich Mediation und beim Landgericht Würzburg in der Referendarausbildung
- Jurist in der Gesundheitsholding Tauberfranken und im Universitätsklinikum Schleswig Holstein
- Ausbildungen im therapeutischen Bereich beim IKT München und der C.G.-Jung Gesellschaft Köln